Elternzeit: Alle Fakten im Überblick | Windeln.de

In den ersten Monaten nach der Geburt sind Sie fu?r Ihr Baby der wichtigste Bezugspunkt. Nutzen Sie diese gemeinsame Zeit und widmen Sie sich ganz Ihrem Kind. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Sie den Kontakt in die Berufswelt aufrechterhalten. Um Sie dabei zu unterstu?tzen, wurde in Deutschland 2001 die Elternzeit eingefu?hrt.


Was sie darüber wissen sollten

Die Elternzeit bezeichnet den Zeitraum nach der Geburt Ihres Kindes, in dem Sie Ihr Arbeitgeber unbezahlt freistellt.

Als finanziellen Ausgleich erhalten Sie vom Staat zumindest wa?hrend der ersten zwo?lf Lebensmonate Ihres Babys Elterngeld bzw. Elterngeld Plus.

Die rechtliche Grundlage ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. Die Elternzeit betra?gt drei Jahre und steht jeweils Vater und Mutter zu. Sie kann von beiden Elternteilen gemeinsam oder unabha?ngig voneinander genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Eltern Ihr Kind selbst erziehen und betreuen und mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Elternzeit-Anspruch

Sie du?rfen die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes in zwei Abschnitte aufteilen. Wenn Ihr Chef zustimmt, ko?nnen Sie die Elternzeit weiter stu?ckeln. Er muss auch einverstanden sein, wenn Sie einen Teil der Elternzeit aufsparen mo?chten: Bis zu zwo?lf Monate sind mo?glich.

Diese ko?nnen Sie dann zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes nehmen.

Dem Vater steht ab dem Tag der Geburt Elternzeit zu. Bei der Mutter beginnt die Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz. Beide mu?ssen sie spa?testens sieben Wochen vor Start beim Arbeitgeber beantragen (siehe Kasten).

Arbeiten wa?hrend der Elternzeit

Mo?chten Sie wa?hrend der Elternzeit arbeiten, du?rfen Sie das bis zu 30 Stunden pro Woche. Nach der Elternzeit gelten dann wieder die urspru?nglichen Bedingungen mit der vertraglich vereinbarten Stundenzahl.

??????????????????Damit Sie wa?hrend der Elternzeit auch ohne normalen Lohn finanziell sorgenfrei sind, zahlt Ihnen der Staat bis zu ein Jahr nach der Geburt Elterngeld. Anders ist es, wenn Sie Elterngeld Plus beziehen (gilt für alle Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren wurden).

Es entspricht Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwo?lf Monate vor der Geburt, betra?gt aber mindestens 300 Euro. Die Obergrenze liegt bei 1.800 Euro. Wenn nicht nur Sie allein eine Babypause einlegen, sondern auch Ihr Partner Elternzeit nimmt, erha?lt er fu?r zwei weitere Monate Elterngeld.

So sind insgesamt die ersten 14 Lebensmonate Ihres Babys abgesichert.

Elternzeit und Urlaubsanspruch

Unabha?ngig von der Elternzeit steht Ihnen Ihr regula?rer Urlaub zu. Beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • Arbeiten Sie wa?hrend der Elternzeit in Teilzeit, behalten Sie Ihren Urlaubsanspruch komplett.
  • Haben Sie den Urlaub vor der Elternzeit nicht aufgebraucht, steht er Ihnen auch danach noch zu.
  • Scheiden Sie wa?hrend der Elternzeit aus dem Unternehmen aus, muss der verbleibende Urlaub abgegolten werden. Das gilt auch, wenn das Arbeitsverha?ltnis nach der Elternzeit nicht fortgesetzt wird.
  • Haben Sie vor der Elternzeit zu viel Urlaub genommen, darf der folgende Urlaub geku?rzt werden.

Gea?nderter Ku?ndigungsschutz wa?hrend der Elternzeit

Acht Wochen vor dem Start der Elternzeit beginnt der Sonderku?ndigungsschutz. Beantragen Sie die Elternzeit daher nicht zu fru?h. Nachdem Sie die Elternzeit geltend gemacht haben, darf Ihnen der Arbeitgeber nur in Ausnahmefa?llen ku?ndigen.

Gru?nde fu?r eine Ku?ndigung sind etwa die Gefa?hrdung der wirtschaftlichen Existenz des Unternehmens oder die Schließung des Betriebs.

Arbeitnehmern ermo?glicht der Gesetzgeber, zum Ende der Elternzeit zu ku?ndigen. Die Ku?ndigungsfrist betra?gt dann drei Monate.

Elternzeit Checkliste

  • Beantragen Sie die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Start beim Arbeitgeber.
  • Eine formlose schriftliche Erklärung genügt.
  • Lassen Sie sich den Antrag schriftlich bestätigen.
  • Sie können die Elternzeit aufteilen – geben Sie die genauen Zeiten an, in denen Sie Elternzeit nehmen.
  • Möchten Väter „ab Geburt“ in Elternzeit gehen, sollten sie das – und den Geburtstermin – im Antrag angeben.
  • Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich

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